So klappt die Unfallabwicklung

Jedes Jahr kommt es auf deutschen Straßen zu zahlreichen Unfällen. Doch was tun, wenn es gekracht hat? Auch wenn viele davon glimpflich ausgehen und nur einen Blechschaden nach sich ziehen, gibt es als Unfallbeteiligter jedoch einiges zu beachten. Wie Sie im Falle eines Autounfalls richtig reagieren und was es zu beachten gibt, erfahren Sie in unserem Schritt für Schritt Ratgeber.
 
1. Erfassen der Situation und Absicherung der Unfallstelle

Nach einem Unfall ist der Schreck groß. Versuchen Sie dennoch, Ruhe zu bewahren. Kontrollieren Sie zunächst Ihre eigene Gesundheit: Sind Sie bewegungs­fähig? Können Sie aus dem Fahrzeug aussteigen? Haben Sie Schmerzen? Achten Sie auf den nachfolgenden Verkehr, wenn Sie die Autotür öffnen. Wichtig: Verlassen Sie auf keinen Fall den Unfallort, denn das wäre strafbar. Übrigens auch dann, wenn Sie gar nicht wissen, ob Sie wirklich beteiligt sind.

Um Folgeunfälle zu vermeiden, hat das Absichern der Unfallstelle höchste Priorität. Dazu sind Sie als Autofahrer sogar gesetztlich verpflichtet (StVO § 34). Machen Sie andere Verkehrsteilnehmer auf die Unfallstelle aufmerksam, indem Sie den Warnblinker einschalten. Zu Ihrere eigenen Sicherheit sollten Sie vorm Aussteigen eine Warnweste überziehen, denn so fallen Sie dem Folgeverkehr besser auf. Zuletzt wird das Warndreieck aufgestellt. Im Stadtgebiet ist ein Abstand von mindestens 50 Metern angebracht. Auf Landstraßen empfehlen sich etwa 100 Meter und auf Autobahnen ca. 150 bis 400 Meter.

Zu merken sind also grundsätzlich immer die drei „W“:
  • Warnblinkanlage einschalten
  • Warnweste überziehen
  • Warndreick aufstellen


2. Notruf absetzen & Erste Hilfe leisten

Sind bei dem Verkehrunfall Personen verletzt worden, sollte umgehend der Rettungsdienst verständigt werden. Die Leitstelle übernimmt dann gegebenenfalls auch alle weiteren Alarmierungen von Polizei oder Feuerwehr. Bringen Sie die verletzten Personen, wenn möglich aus der Gefahrenzoge und  leisten Sie Erste Hilfe, falls nötig. Hier finden Sie nochmal die wichtigsten Erste Hilfe Maßnahmen in Kurzform.
Liegen ausschließlich Sachschäden vor, dann informieren Sie die Polizei unter der Nummer 110. Wenn nur kleinere Schäden vorliegen, ist der Anruf bei der Polizei nicht unbedingt nötig, aber auch nicht verboten. Gibt es jedoch einen Verdacht auf Straftaten, musst die Polizei benachrichtigt werden. Das gilt vor allem bei Fahrerflucht und dem Missbrauch von Alkohol oder Drogen. Auch wenn die Schuldfrage unklar ist, sollten Sie die Polizei alarmieren.

Beachten Sie bei Ihrer Meldung die sogenannten fünf „W“:
  • Wo ist der Unfallort?
  • Was ist passiert?
  • Wie viele Personen sind betroffen?
  • Welche Verletzungen gibt es?
  • Warten auf Rückfragen!


3. Daten sichern und Unfall doku­men­tieren

Notiere zunächst die wichtigsten Daten aller am Unfall beteiligten Personen.
  • Amtliche Kennzeichen beteiligter Fahrzeuge
  • Namen und Anschriften der Halter, Fahrzeugführer, Verletzten und Unfallzeugen
  • Schäden an den Fahrzeugen oder Sachen (z.B. mitgeführtes Gepäck oder Kleidung)
  • Versicherungsscheinnummern und Namen der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners

Für die Dokumentation der Schäden sind Bilder für Sie am wichtigsten. Fotografieren Sie sowohl den Schaden an Ihrem Auto als auch am Auto des Unfallgegners. Fotografieren Sie den Schaden aus mehreren Perspektiven. Je mehr Details Sie auf Bildern einfangen, desto besser können Sie die Situation im Streitfall rekonstruieren. Ist die Polizei vor Ort, macht sie immer auch selbst Bilder. Dennoch sollten Sie nicht darauf verzichten, auch eigene Bilder zu machen.


4. Versicherung informieren

Melden Sie den Unfall am besten noch am gleichen Tag bei Ihrer Versicherung. Je nach Versicherung haben Sie drei bis sieben Tage Zeit um den Schaden zu melden, andernfalls kann die Versicherung Zahlungen teilweise oder komplett verweigern.

Welche Versicherung zuständig ist, hängt davon ab, wer die Schuld an dem Unfall trägt:

Wenn Sie Unfallverursacher sind:
In diesem Fall sollten Sie umgehend Ihre Versicherung informieren, die sich im Anschluss um das weitere Vorgehen kümmert. Am Unfallort sollten Sie Schuldeingeständnisse dennoch unbedingt vermeiden, da diese sich später negativ für Sie auswirken können.

Wenn Sie nicht Unfallverursacher sind:
Trifft Sie keine Schuld an dem Unfall, informieren Sie zunächst Ihre Versicherung und die des Unfallverursachers über den Autounfall. Das Versicherungsunternehmen des Unfallverursachers wird Ihnen die weiteren Schritte zur Regulierung Ihres Schadens mitteilen.

Wenn Sie eine Teilschuld haben:
In diesem Fall prüft Ihre Kfz-Versicherung und die Ihres Unfallgegners den Unfallhergang. Am Ende wird entschieden, wie der Schaden zwischen den Unfallbeteiligten aufgeteilt wird. Bei Fällen, wo sich die Schuldfrage nicht eindeutig klären lässt, gehen Versicherungen oft von 50:50 aus.

 
Quellen:
https://www.ergo.de/de/Ratgeber/kfz/unfall
https://www.allianz.de/auto/kfz-versicherung/autounfall/
https://www.adac.de/verkehr/verkehrssicherheit/verkehrsmedizin/erste-hilfe-verkehrsunfall/