Sichern Sie sich jetzt den CUPRA Terramar e-Hybrid im Gewerbekunden-Leasing bei Tiemeyer.
5 Jahre Garantie2 und 0,5% Dienstwagenversteuerung.
 


z.B. CUPRA Terramar 1.5 e-HYBRID 150 kW (204 PS) 6-Gang-DSG
Energieverbrauch gewichtet kombiniert: 17,6 kWh/100 km plus 0,4 l/100 km; Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie kombiniert: 5,8 l/100 km; CO2-Emissionen gewichtet kombiniert: 10 g/km; CO2-Klasse gewichtet kombiniert: B; CO2-Klasse bei entladener Batterie: D

Ausstattung: Voll-LED-Scheinwerfer, Media System Plus mit 12,9“ Display, Connectivity Box inkl. Wireless Charger, Full Link Sportsitze vorn, Einparkhilfe vorn und hinten, Rückfahrkamera, Climatronic ( 3-Zonen ), Volldigitales Kombiinstrument mit 10,25“ TFT Display, Geschwindigkeitsregelanlage (GRA), Spurhalteassistent, Verkehrszeichenerkennung, Ledersportmultifunktionslenkrad mit Schaltwippen, Dynamiklenkung, Drive Profile, u.v.m. Lackierung: Fiord Blau
 

Gewerbekunden-Leasingangebot¹:

Sonderzahlung:
990,00 €

Jährliche Fahrleistung:
10.000 km

Vertragslaufzeit:
48 Monate


48 monatliche Raten à:
299,00 €¹ (zzgl. MwSt.)
 
Abbildung zeigt Sonderausstattungen gegen Mehrpreis.¹Ein Angebot der SEAT Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig für gewerbliche Einzelabnehmer mit Ausnahme von Sonderkunden für ausgewählte Modelle. Bonität vorausgesetzt. Angebot gültig solange der Vorrat reicht. Angebot zzgl. MwSt. sowie Überführungs- und Zulassungskosten. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. ²SEAT S.A. („Garantiegeber“) gewährt allen Erstkäufern („Garantienehmer“) kostenlos eine 5-jährige Herstellergarantie für sämtliche Neufahrzeuge der Marke CUPRA, die ab dem 21.12.2023 neu ab Werk in Deutschland bestellt werden, hinsichtlich aller Mängel in Werkstoff und Werkarbeit („CUPRA Neuwagengarantie“). Die Laufzeit der Garantie beträgt mindestens 2 Jahre ohne Kilometerbeschränkung und endet nach 5 Jahren oder einer maximalen Gesamtlaufleistung von 150.000 km, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Die Garantie beginnt ab
Übergabe des Fahrzeugs oder ab dem Datum der Erstzulassung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Unabhängig davon beginnt die Laufzeit der Garantie, wenn das Fahrzeug durch einen SEAT | CUPRA Partner in dem Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz ausgeliefert, zugelassen oder genutzt wird. Im Garantiefall beauftragt die SEAT S.A. die SEAT Deutschland GmbH bzw. die SEAT | CUPRA Servicepartner mit der Beseitigung des Mangels (Nachbesserung). Daher wende dich im Garantiefall bitte an einen CUPRA Servicepartner.